Überblick
- 20-seitige Kurzstudien zur Digitalisierung des öffentlichen Sektors
- Fördersumme bis zu 10.000 €
- förderfähig sind Institutionen und Individuen, ein NEGZ-Mitglied muss beteiligt sein
- Vorschläge bis Ende Februar 2024 einreichen, Kurzstudie bis Ende 2024 fertigstellen
Was suchen wir?
Die NEGZ-Kurzstudien sollen neue, unterforschte oder noch auszugestaltende Fragen der Digitalisierung des öffentlichen Sektors behandeln. Ziel sind dabei Umsetzungsunterstützung und Diskussionsimpulse für die Verwaltungspraxis, nicht die akademische Debatte.
Schwerpunktthema für das Jahr 2024 ist die Registermodernisierung. Vorschläge für Kurzstudien können technische, soziale, rechtliche, funktionale, architekturbezogene, föderale oder andere Facetten der Registermodernisierung beleuchten.
Vorschläge außerhalb des Schwerpunktthemas sind möglich, behandeln wir bei der Förderung jedoch nachrangig.
Eine Kurzstudie soll etwa 20 Seiten umfassen. In Sprache und Gestaltung ist Zielgruppenorientierung wichtig, etwa mit Executive Summary und vielen Schaubildern.
Die Kurzstudien erscheinen frei zugänglich unter Creative-Commons-Lizenz.
Wen fördern wir?
Wir fördern als Autor:innen sowohl Institutionen als auch Einzelpersonen, gerne auch Teams.
An der Studie muss als Autor:in oder als Untersuchungsgegenstand mindestens ein NEGZ-Mitglied beteiligt sein. Wir vermitteln gerne passende Partner:innen.
Zur Sicherung der Praxisrelevanz muss der Projektskizze mindestens ein Schreiben mit der Zusicherung inhaltlicher Unterstützung durch eine öffentliche Körperschaft beiliegen.
Die Autor:innen müssen bereit sein, aktiv Öffentlichkeitsarbeit für ihre Studie zu betreiben, z.B. durch Kurzbeiträge in der Fachpresse, Online-Präsentationen oder Podcast-Auftritte.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Fördersumme beträgt – inklusive eventueller Umsatzsteuer – maximal 10.000 € pro Studie.
Sie können auch Vorschläge ohne Förderbedarf einreichen, um Qualitätssicherung, Gestaltung und Öffentlichkeitsarbeit durch das NEGZ zu nutzen.
Wie läuft das ab?
Einreichungsfrist für Vorschläge ist der 28. Februar 2024. Der Ausschuss für Forschung und Projekte (AFP) entscheidet im März 2024 über die Förderung. Die Kurzstudien sollen zu Ende 2024 vorliegen.
Sobald ein vollständiger Entwurf der Kurzstudie vorliegt, durchläuft dieser einen Review durch fachkundige Mitglieder des NEGZ und anschließende Überarbeitung durch die Autor:innen.
Das NEGZ übernimmt die graphische Gestaltung der Studie mit Zuarbeit der Autor:innen.
Ab Veröffentlichung der Studie tragen das NEGZ und die Autor:innen die Publikation und ihre Erkenntnisse aktiv in die Öffentlichkeit.
Wie und bis wann Vorschläge einreichen?
Die maximal zweiseitige Projektskizze soll einen Überblick zum Inhalt, den Beteiligten, den beantragten Ressourcen, dem geplanten Endprodukt sowie zum Zeitplan geben.
Senden Sie Ihre Vorschläge bis zum 28. Februar 2024 an office@negz.org.
Weitere Informationen finden sie hier.