Nationales E-Government Kompetenzzentrum e.V. (NEGZ)
Ausschreibung 2023:
Kurzstudien zur Digitalisierung des öffentlichen Sektors
Überblick
- 20-seitige Kurzstudien zur Digitalisierung des öffentlichen Sektors
- Fördersumme bis zu 10.000 €
- förderfähig sind Institutionen und Individuen, ein NEGZ-Mitglied muss beteiligt sein
- Vorschläge bis Ende Februar 2023 einreichen, Kurzstudie bis Ende 2023 fertigstellen
Was suchen wir?
Wir suchen Studien, die neue, unterforschte oder noch konkret auszugestaltende Fragen der Digitalisierung des öffentlichen Sektors behandeln. Ziel ist dabei die Umsetzungsunterstützung und Diskussionsimpulse für die Verwaltungspraxis, nicht die akademische Debatte. Der Fokus kann dabei liegen auf:
- konkreten Handlungs- und Gestaltungsempfehlungen
- der Erhebung, Auswertung und Bereitstellung quantitativer oder qualitativer Daten zu Entwicklung und Phänomenen der Verwaltungsdigitalisierung in Deutschland
- der Entwicklung von Vorgehensmodellen, Architekturen und ähnlichem, die an einem echten Beispiel erprobt werden
Sie sind unsicher, ob Ihr Thema in unseren Rahmen passt? Sprechen Sie uns an! Eine Kurzstudie soll etwa 20 Seiten umfassen. In Sprache und Gestaltung ist Zielgruppenorientierung wichtig, etwa mit Executive Summary und vielen Schaubildern. Die Kurzstudien erscheinen frei zugänglich unter Creative-Commons-Lizenz.
Wen fördern wir?
Wir fördern als Autor:innen sowohl Institutionen als auch Einzelpersonen, gerne auch Teams. An der Studie muss als Autor:in oder als Untersuchungsgegenstand mindestens ein NEGZ-Mitglied beteiligt sein. Wir vermitteln gerne passende Partner:innen. Zur Sicherung der Praxisrelevanz muss der Projektskizze mindestens ein Schreiben mit der Zusicherung inhaltlicher Unterstützung durch eine öffentliche Körperschaft beiliegen. Die Autor:innen müssen bereit sein, aktiv Öffentlichkeitsarbeit für ihre Studie zu betreiben, z.B. durch Kurzbeiträge in der Fachpresse, Online-Präsentationen oder Podcast-Auftritte.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Fördersumme beträgt – inklusive eventueller Umsatzsteuer – maximal 10.000 € pro Studie.
Wie läuft das ab?
Einreichungsfrist für Vorschläge ist der 28. Februar 2023. Der Ausschuss für Forschung und Projekte (AFP) entscheidet im März 2023 über die Förderung. Die Kurzstudien sollen zu Ende 2023 vorliegen. Sobald ein vollständiger Entwurf der Kurzstudie vorliegt, durchläuft dieser einen Review durch fachkundige Mitglieder des NEGZ und anschließende Überarbeitung durch die Autor:innen. Das NEGZ übernimmt die graphische Gestaltung der Studie mit Zuarbeit der Autor:innen. Ab Veröffentlichung der Studie tragen das NEGZ und die Autor:innen die Publikation und ihre Erkenntnisse aktiv in die Öffentlichkeit.
Wie und bis wann Vorschläge einreichen?
Die maximal zweiseitige Projektskizze soll einen Überblick zum Inhalt, den Beteiligten, den beantragten Ressourcen, dem geplanten Endprodukts sowie zum Zeitplan geben.
Senden Sie Ihre Vorschläge bis zum 28. Februar 2023 an office@negz.org.
Die vollständige Ausschreibung ist hier zu finden.